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   LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14 B ER, L 4 SO 20/14 B   

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LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14 B ER, L 4 SO 20/14 B (https://dejure.org/2014,12048)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.05.2014 - L 4 SO 19/14 B ER, L 4 SO 20/14 B (https://dejure.org/2014,12048)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - L 4 SO 19/14 B ER, L 4 SO 20/14 B (https://dejure.org/2014,12048)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zu § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, der insoweit inhaltsgleich mit § 35 SGB XII ist, (ständige Rspr. seit BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231 - zu § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -) ist die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft unter Zugrundelegung der sog. Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu konkretisieren: Zunächst ist zu überprüfen, ob die tatsächlichen Kosten des Leistungsberechtigten für seine Unterkunft abstrakt angemessen sind, das heißt, ob die Kosten dem entsprechen, was für eine nach abstrakten Kriterien als angemessen geltende Wohnung auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt aufzubringen ist (abstrakte Angemessenheitsprüfung).

    Zur Festlegung der angemessenen Wohnfläche ist auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen (ständige Rspr. BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231).

    Als räumlicher Vergleichsmaßstab ist, wie das BSG in seinem Urteil vom 7. November 2006 (B 7b AS 10/06 R) im Einzelnen dargelegt hat, in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19. Februar 2009, Az.: B 4 AS 30/08 R - juris) darf bei der Bildung der Referenzmieten zwar auf Mieten für "Wohnungen mit bescheidenem Zuschnitt" abgestellt werden, es dürfen jedoch nicht einzelne, besonders heruntergekommene und daher "billige" Stadtteile herausgegriffen werden.

    Das Abstellen Durchschnittswerte eines Mietspiegels kann zur (rechtswidrigen) "Besserstellung" führen, weil nicht auf das untere Mietpreisniveau abgestellt wurde, sondern auf höhere Durchschnittswerte des gesamten Wohnungsmarktes (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 30/08 R).

  • LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14
    Die festgestellte, angemessene Referenzmiete oder die Mietobergrenze muss mithin so gewählt werden, dass es dem Hilfebedürftigen möglich ist, im konkreten Vergleichsraum eine "angemessene" Wohnung anzumieten (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Februar 2013, L 7 SO 43/10).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14
    Die Prüfung der Angemessenheit setzt eine Einzelfallprüfung voraus, für die die Bemessung des Wohngeldes bestimmten tabellarischen pauschalierten Höchstbeträge des § 8 WoGG keine valide Basis bilden und allenfalls als ein gewisser Richtwert Berücksichtigung finden können, wenn alle Erkenntnismöglichkeiten erschöpft sind (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14
    Der Grundsicherungsträger muss mithin nicht nur ein Konzept haben, nach dem er die Referenzmiete bestimmt, sondern dieses Konzept muss zudem einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, also schlüssig sein (BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14
    Der Träger muss die bei ihm vorhandenen Daten sowie die personellen und/oder sachlichen Voraussetzungen für die Erhebung oder Auswertung der erforderlichen Daten zur Verfügung stellen (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009, B 14 AS 33/08 R).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14
    Bei dem Vergleichsraum muss es sich um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung handeln, der auf Grund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, Az.: B 4 AS 27/09 R - juris m. w. N.).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14
    Maßgeblich sind die im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az.: B 4 AS 70/08 R; Urteil vom 26. Mai 2011, Az.: B 14 AS 86/09 R - juris und Urteil vom 20. Dezember 2011, Az.: B 4 AS 19/11 R, BSGE 110, 52).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14
    Maßgeblich sind die im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az.: B 4 AS 70/08 R; Urteil vom 26. Mai 2011, Az.: B 14 AS 86/09 R - juris und Urteil vom 20. Dezember 2011, Az.: B 4 AS 19/11 R, BSGE 110, 52).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 86/09 R

    Arbeitslosengeld II - Beschränkung des Streitgegenstandes - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14
    Maßgeblich sind die im streitigen Zeitraum gültigen Bestimmungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az.: B 4 AS 70/08 R; Urteil vom 26. Mai 2011, Az.: B 14 AS 86/09 R - juris und Urteil vom 20. Dezember 2011, Az.: B 4 AS 19/11 R, BSGE 110, 52).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 23 SO 170/11

    Zulässigkeit der Beschwerde in Sozialhilfesachen; Beschwerdewert; unbestimmter

  • LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 7 SO 43/10

    Statthaftigkeit der Beschwerde in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes;

  • SG Gießen, 04.07.2019 - S 18 SO 56/19

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Dieses schlüssige Konzept ist auch von der erkennenden Kammer (Beschluss vom 27.12.2013, S 18 SO 174/13 ER) sowie vom Hessischen Landessozialgericht (Beschluss vom 15.05.2014, L 4 SO 19/14 B ER) bestätigt worden.
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Rechtsprechung
   SG Gießen, 27.12.2013 - L 4 SO 19/14 B ER   

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https://dejure.org/2013,56673
SG Gießen, 27.12.2013 - L 4 SO 19/14 B ER (https://dejure.org/2013,56673)
SG Gießen, Entscheidung vom 27.12.2013 - L 4 SO 19/14 B ER (https://dejure.org/2013,56673)
SG Gießen, Entscheidung vom 27. Dezember 2013 - L 4 SO 19/14 B ER (https://dejure.org/2013,56673)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Regelungsanordnung; Angemessenheit einer Wohnungsgröße

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus SG Gießen, 27.12.2013 - L 4 SO 19/14
    Hieraus ergibt sich zunächst für Hessen, dass eine Wohnungsgröße für eine Person bis zu 45 m 2 , für zwei Personen bis 60 m 2 und für jede weitere Person 12 m 2 angemessen sind ( LSG Hessen, Beschluss vom 13.12.2005, L 9 AS 48/05 ER ).
  • LSG Hessen, 18.10.2011 - L 9 AS 510/11

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Notwendigkeit des Vorliegens eines

    Auszug aus SG Gießen, 27.12.2013 - L 4 SO 19/14
    Davon abgesehen hat sowohl das erkennende Gericht (Beschluss vom 22.08.2011, S 23 AS 848/11 ER; bestätigt durch das HLSG mit Beschluss vom 18.10.2011, L 9 AS 510/11 B) als auch die 29. Kammer des Sozialgerichts Gießen durch Beschluss vom 31.10.2011 (S 29 AS 1194/11 ER) die Rechtmäßigkeit des schlüssigen Konzepts des Antragsgegners bestätigt.
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